
Im Strafverfahren gegen den Ex-Chef der Cottbuser Messe- und Tagungsgesellschaft haben sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 5.800 Euro geeinigt. Diese muss der Angeklagte an eine Cottbuser Einrichtung, die sich hauptsächlich mit der Kinder- und Familienpflege beschäftigt, bis zum 30.10.2017 zahlen. Bis dahin ist das Strafverfahren unterbrochen, zahlt der Angeklagte in diesem Zeitraum die Summe, können die ihm zur Last gelegten Taten nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.
Michael Höhr, Direktor des Amtsgerichts Cottbus: "Das Verfahren wird dann endgültig eingestellt. In diesem Falle trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen (bspw. Anwaltskosten, Fahrtkosten Verdienstausfall) muss der Angeklagte selber tragen. Erfüllt der Angeklagte die Auflage hingegen nicht oder nicht vollständig, würde das Strafverfahren fortgesetzt."
Dem Angeklagten, der von 2002 bis Ende 2016 CMT-Chef war wurde zur Last gelegt, bei der Auftragsvergabe bestimmte Firmen begünstigt und dafür kostenlos Waren oder Dienstleistungen für den Privatgebrauch erhalten zu haben. Es ging um Waren und Dienstleistungen in Höhe von 7.000 Euro. Die CMT soll dafür bestimmte Auftragsvergaben nicht ausgeschrieben oder Vergleichsangebote eingeholt, sondern sie direkt vergeben haben.
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