
Niederlage im ersten Test klar mit 0:4
Zwei schnelle Gegentore nach kapitalen Abwehrfehlern in den Startminuten der Partie gegen Drittligist Hallescher FC lenkten das Testspiel schnell in eine Richtung. Zwar kam der FCE nach den beiden Treffern des Ex-Cottbusers Mathias Fetsch (4., 13.) zunehmend besser in die Partie und erarbeitete sich eine Reihe bester Möglichkeiten. Doch weder Boakye und Zimmer, noch Weidlich und Mamba konnten diese nutzen. Dieser Mangel an erforderlicher Treffsicherheit endschied schließlich die keineswegs einseitige Partie. Wobei festgestellt wurde, dass den im zweiten Abschnitt eingewechselten jungen Akteure (je zwei sind Energies U17 und U19 "entsprungen") derzeit noch des Öfteren die Ruhe am Ball gefehlt hat. Vieleicht auch deshalb, weil mit Torhüter Spahic, Viteritti, Kruse und Scheidhauer wichtige Leute aus der aktuellen Formation ersetzt werden mussten. Ohnehin fehlen weiterhin die Langzeitverletzten Förster, Knechtel, Ziegenbein.
Eine Einschätzung von Trainer Claus-Dieter Wollitz gibt es im Video-Interview:
Im nächsten Testspiel am Sonntag geht es gegen den Spitzenreiter der dritten Liga aus Magdeburg ran. Los geht es um 15 Uhr im Stadion der Freundschaft.
Sieg im Berufungsverfahren
Einen Sieg feiert der FCE dagegen im Berufungsverfahren gegen das Sportgerichtsurteil vom 23.11.2017. Das NOFV-Verbandsgericht hat der Berufung in vollem Umfang stattgegeben und die Entscheidung des Sportgerichts somit aufgehoben. Der Verein wurde vom Sportgericht im Nachhinein noch einmal für die Vorkommnisse beim Auswärtsspiel in Babelsberg am 28. April 2017 verurteilt.
Demnach sollte der Club eine 5.000 Euro Geldstrafe zahlen, von denen 2.000 Euro für präventive Maßnahmen ausgegeben werden sollten. Zudem sollte der Verein ein Konzept erarbeiten, um demokratiefeindliches Fehlverhalten von vornherein zu verhindern.
DFB erwägt Revision
Nun schaltet sich allerdings der DFB ein, der die Rechtmäßigkeit der aktuellen Entscheidung anzweifelt. Deshalb soll sein Kontrollausschuss diese Entscheidung prüfen, um gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen.
red
Bild: Steve Seiffert - CBpx