
Am Samstag gegen 23:00 Uhr bedrohte ein 36-jähriger Deutscher während einer verbalen Auseinandersetzung im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in Cottbus-Schmellwitz einen 25-jährigen Asylbewerber mit einer Schreckschusswaffe.
Durch die alarmierten Polizeibeamten musste die Wohnungstür des 36-Jährigen gewaltsam geöffnet werden, da er jegliche Kontaktaufnahme ignorierte. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er anschließend in Gewahrsam genommen. In der Wohnung konnte eine Schreckschusswaffe sowie ein Reizgassprühgerät sichergestellt werden. Zur Sicherung von Beweisen wurde eine Blutprobe angeordnet. Die Kriminalpolizei hat die weitere Bearbeitung übernommen.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus vom Wochenende:
Cottbus: Am Samstag um 14:25 Uhr wurde die Polizei durch die Leitstelle der Feuerwehr verständigt, dass ein Kellerbrand in Cottbus, Poznaner Straße gemeldet wurde. Bei Eintreffen der Beamten wurde der Brand gelöscht und es bestand keine Gefahr für die Mieter des Hauses. Diese wurden durch die Feuerwehrkräfte aufgefordert die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Nach der Tatortarbeit konnte festgestellt werden, dass Unbekannte ein Fahrrad (Fahrradgepäckträgertasche) angezündet hatten, welches im offenen Kellerbereich stand. Eine Anzeige wegen Brandstiftung wurde aufgenommen und das Rad sichergestellt. Der Eigentümer des Rades konnte nicht ermittelt werden und am Haus entstand kein Schaden.
Cottbus: Aus bisher ungeklärter Ursache geriet am Samstagabend ein 1.100 Liter fassender Müllcontainer in Brand. Die eintreffende Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung des Containers in der Willi-Budich-Straße nicht verhindern. Der Schaden beläuft sich auf etwa 400 Euro.
Cottbus: Am Samstagvormittag wurde im Stadtteil Schmellwitz ein 55-jähriger Mann auf einer Wiese aufgefunden. Er wies Verletzungen im Gesicht auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,66 Promille. Zum Ausschließen innerer Verletzungen brachten ihn Rettungskräfte in ein Krankenhaus. Ein Straftatverdacht kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern an.