
Cottbus: Im Zuge der Streifentätigkeit kontrollierten die Polizeibeamten in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 03:33 Uhr einen PKW VW, der von einer 28 jährigen weiblichen Person genutzt wurde. Bei der Kontrolle der Fahrzeugführerin nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein freiwillig durchgeführter Drägertest ergab sodann einen Wert von 0,64 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dieses wird die Bußgeldstelle Gransee weiter bearbeiten.
Cottbus: Eine Zeugin informierte die Polizei darüber, dass eine unbekannte männliche Person am frühen Samstagmorgen gegen 04:22 Uhr den jeweils rechten Außenspiegel der im ruhenden Verkehr abgestellten PKW (unterschiedlicher Marken) abtrat und diese so beschädigte. Die entsprechenden Anzeigen wurden gefertigt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an. Im Laufe des Samstag vormittags meldeten sich weitere Geschädigte, die an ihren Fahrzeugen ebenfalls einen abgetretenen Außenspiegel feststellten. Insgesamt wurden von 10 Fahrzeugen der Spiegel abgetreten. Der Gesamtschaden lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beziffern. Sollten sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftaten gegeben werden können, nimmt jede Polizeidienststelle diese dankend entgegen.
Cottbus: Zeugen verständigten in der Nacht von Samstag zu Sonntag kurz vor Mitternacht die Polizei, nachdem deren Sicherheitsempfinden durch eine Gruppe von 8 Männern beeinträchtigt wurde. Diese Männer waren allesamt dunkel gekleidet und hätten 2x verbotene Parolen gerufen. Im Zuge der zeitnah eingeleiteten Fahdnungsmaßnahmen gelang es den eingesetzten Polizeibeamten eine Gruppe syrischer Männer im Alter von 17-29 Jahren festzustellen. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Cottbus: Zeugen beobachteten am Sonntag, kurz nach Mitternacht 3 männliche Personen im Alter von 18 - 20 Jahren, welche sich an der Tram Haltestelle, Am Fließ aufhielten. Eine dieser Personen trat bzw. schlug zwei Scheiben der Haltestelle ein. Die Personengruppe konnte im Zuge der Nahbereichsfahndung festgestellt werden. Während der polizeilichen Maßnahmen kam es sodann zu Beleidigungen und Widerstandshandlungen, welche durch einfache körperliche Gewalt gebrochen werden konnten und schließlich dazu führten, dass eine Gewahrsamnahme der drei Personen folgte, um die fortgesetzte Begehung weiterer Straftaten wirkungsvoll zu verhindern. Die genaue Schadenssumme kann bislang nicht beziffert werden. Die erforderlichen Anzeigen wurden gefertigt. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
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pm/red