Quantcast
Channel: Nachrichten aus Cottbus - lokal und regional - Niederlausitz Aktuell - Niederlausitz Aktuell
Viewing all articles
Browse latest Browse all 6585

Kündigung von Bausparverträgen unter Umständen rechtens

$
0
0
Kündigung von Bausparverträgen unter Umständen rechtens

In den 90er Jahren haben viele Verbraucher Bausparverträge abgeschlossen, die in der heutigen Niedrigzinsphase relativ hohe Rendite abwerfen. Viele Bausparkassen kündigen nun die Verträge. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, dass die Kündigung der fraglichen Verträge rechtens sei. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) kommentiert das Urteil.

Zum heutigen Urteil des BGH sagt Sylvia Schönke, Expertin für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Das ist ein schlechtes Signal für Bausparer. Verbraucher, deren Verträge mindestens seit zehn Jahren zuteilungsreif sind, müssen nun damit rechnen, dass die Bausparkassen mit Bezug auf das heutige Urteil versuchen die Altverträge zu kündigen. Wir bedauern das verbraucherunfreundliche Urteil.“

Für eine endgültige Einschätzung muss nun die Urteilsbegründung abgewartet werden. Einen Lichtblick gibt es jedoch: „Der BGH bezieht sich in seiner Pressemitteilung zum aktuellen Urteil auf den Vertragszweck, nämlich die Erbringung von Ansparleistungen, um einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen“, so Schönke. „Offen bleibt also, ob Gerichte in anders geladerten Fällen anders entscheiden würden. Wenn Verbrauchern Bausparverträge nämlich explizit als Geldanlage verkauft worden sind und diese das belegen können, zum Beispiel durch Werbeprospekte, könnte der Vertragszweck unserer Ansicht nach die Geldanlage sein. Ergo wäre das Urteil nicht anzuwenden.“

Hintergrund zum Urteil: Zu Hochzinszeiten haben Bausparkassen Bausparverträge als attraktive Geldanlage angepriesen. In der derzeitigen Niedrigzinsphase kündigen einige Bausparkassen Altverträge, die seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind, weil es sich für sie nicht mehr rechnet. Zuteilungsreif ist ein Vertrag unter anderem dann, wenn der Bausparer je nach Tarif zwischen 30 und 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme als Guthaben eingezahlt hat. Ab dem Moment hat er dann Anspruch auf ein Darlehen in Höhe der Differenz zur Bausparsumme.

Vom aktuellen Urteil sind nur Verträge betroffen, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind. Schönke dazu: „Wer von seiner Bausparkasse eine Kündigung erhält, obwohl der Vertrag noch nicht seit zehn Jahren zuteilungsreif ist, sollte der Kündigung auf jeden Fall widersprechen.“

Weitere Informationen unter: www.vzb.de/bausparkassen-kuendigungswelle

Individuellen Rat erhalten Betroffene

-       in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,

-       per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung

pm/red

Foto: Thorben Wengert  / www.pixelio.de


Viewing all articles
Browse latest Browse all 6585