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DFB-Entscheidung und Spielabsage beim FC Energie Cottbus

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DFB-Entscheidung und Spielabsage beim FC Energie Cottbus

Heute war Tag der Entscheidungen beim FC Energie Cottbus. Der BFC Dynamo teilte dem NOFV mit, dass die Sonntagspartie in Berlin wegen Unbespielbarkeit des Platzes abgesagt werden muss. Weiterhin urteilte auch das DFB Bundesgericht im Fall der Verstöße im Babelsbergspiel.

Dass das Auswärtsspiel beim Zweitplatzierten in Berlin nicht wie im Hinspiel zur Marke "Sommerfußball" zählen wird war sicherlich jedem klar. Dass die Temperaturen Anfang März noch ein Mal so tief in den "Keller" gehen und dem Spielplan damit einen großen Strich durch Rechnung machen eher nicht. Das Auswärtsspiel des FC Energie Cottbus beim BFC Dynamo am Sonntag, 04. März ist abgesagt.

Aufgrund der anhaltenden Witterungsbedingungen und dem damit verbundenen tiefen Frost im Rasen des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks wurde die Platzanlage durch den Senat für Inneres und Sport der Stadt Berlin gesperrt. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten für den Ausweichtermin, der noch nicht feststeht, ihre Gültigkeit. Nach Bekanntgabe des Ersatztermins besteht im Falle, dass ihr an diesem Tag nicht mitfahren könnt, die Möglichkeit zur Rückgabe. Bis dahin sollten die Tickets in eurem Besitz bleiben.

Damit hat die Mannschaft des FC Energie am kommenden Wochenende bereits zum zweiten Mal unfreiwillig spielfrei und trifft als nächstes am Sonntag, 11. März um 13:30 Uhr im Stadion der Freundschaft auf den Berliner AK 07. Diese Partie wurde bereits im Vorfeld aufgrund einer für den 10. März parallel stattfindenden Großveranstaltung in Cottbus um einen Tag verschoben.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes, der DFB-Kontrollausschuss und der FC Energie Cottbus haben sich am Dienstagmittag in der mündlichen Revisions-Verhandlung in Frankfurt gemeinsam klar gegen Rassismus und Rechtsradikalismus positioniert.

Zum einen gab das Bundesgericht der Revision des Kontrollausschusses gegen den Beschluss des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 8. Januar 2018 statt und hob den Einstellungsbeschluss des NOFV-Verbandsgerichtes ebenso wie die Auflagen aus dem erstinstanzlichen NOFV-Sportgerichtsurteil vom 24. November 2017 auf. Zum anderen verurteilte das Bundesgericht den FC Energie wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens im Gästebereich des Karl-Liebknecht-Stadions zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro. Davon kann der FC Energie 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden und muss dies gegenüber dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachweisen. Der genannte Betrag kann insbesondere auch zur Erfüllung der Auflagen aus dem Verbandsgerichts-Urteil des NOFV vom 24. Juli verwendet werden.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete, sagte anschließend: „Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz! Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt.“

Das NOFV-Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 gegen den FC Energie wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost beim SV Babelsberg 03 am 28. April 2017 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen hatte der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt. Grundlage für den Gang vors DFB-Bundesgericht war Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen.

pm/red


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